Liebe Bürger:innen,
der Rat der Stadt Wegberg hat am 20.01.2026 eine Erhöhung der Grundsteuer B beschlossen. Die Grundsteuer B ist eine kommunale Steuer auf bebaute und bebaubare Grundstücke. Sie betrifft Eigentümer:innen von Wohn- und Geschäftsimmobilien und wird in der Regel über die Nebenkosten ganz oder teilweise auch von Mieter:innen getragen.
Die Entscheidung zur Erhöhung ist uns nicht leichtgefallen. Als GRÜNE Wegberg halten wir es jedoch für unsere politische Verantwortung, offen zu erklären, warum wir ihr zugestimmt haben und welche Maßstäbe wir dabei angelegt haben.
Die Verwaltung hat die Erhöhung des Hebesatzes B aus zwei zentralen Gründen vorgeschlagen:
1. Dauerhaft angespannte Haushaltslage der Stadt Wegberg
Die finanzielle Situation der Stadt Wegberg ist angespannt und wird sich absehbar weiter verschärfen. Auch wenn die Jahresabschlüsse für 2024 und 2025 noch ausstehen, zeigen die Prognosen, die allen Fraktionen im Rat vorliegen, deutlich, dass Wegberg zunehmend unter strukturellen Finanzproblemen leidet. Diese Probleme sind nicht kurzfristig lösbar – selbst dann nicht, wenn sich einzelne Einnahmen, etwa aus der Gewerbesteuer, positiver entwickeln als angenommen.
Ein wesentlicher Grund dafür liegt in einer jahrelangen strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen: Bund, Land und Kreis übertragen immer mehr Aufgaben auf die Städte, ohne diese ausreichend finanziell abzusichern. Allein die Kreisumlage ist von 2025 auf 2026 um über drei Millionen Euro gestiegen. Diese Entwicklung schränkt den kommunalen Handlungsspielraum massiv ein.
Wer kommunale Selbstverwaltung ernst nimmt, muss deshalb auch ehrlich benennen, dass die Stadt zusätzliche Einnahmen benötigt, um eine Überschuldung zu vermeiden und weiterhin handlungsfähig zu bleiben.
2. Der fiktive Hebesatz des Landes NRW
Das Land Nordrhein-Westfalen legt jährlich einen sogenannten fiktiven Hebesatz fest, der bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen zugrunde gelegt wird.
Liegt der tatsächliche Hebesatz einer Kommune unter dem fiktiven Hebesatz, werden geringere Landesmittel zugewiesen. Die Stadt wird also so behandelt, als hätte sie den höheren Satz bereits erhoben. Das ist aus unserer Sicht ein strukturelles Problem der kommunalen Finanzierung, führt aber in der Praxis dazu, dass Wegberg auf Einnahmen verzichtet, ohne dass die Bürger:innen real entlastet werden.
Vor diesem Hintergrund ist es kaum möglich, dauerhaft auf eine Anpassung der Grundsteuer B zu verzichten, wenn wir Schulen, Kitas, das Schwimmbad, die städtische Infrastruktur und weitere öffentliche Einrichtungen erhalten wollen.
Als GRÜNE Wegberg haben wir dennoch klare Grenzen gezogen. Für uns kam nur eine maßvolle Erhöhung in Betracht, die sich am Durchschnitt der Kommunen in Nordrhein-Westfalen orientiert und die Bürger:innen nicht stärker belastet als in vergleichbaren Städten. Deshalb haben wir zunächst einen Hebesatz von 650 % gefordert. Nach intensiven Beratungen haben wir uns schließlich dem Vorschlag der Verwaltung und der anderen Fraktionen von 704 % angeschlossen. Dieser entspricht dem aktuellen Landesdurchschnitt.
Wir halten es für politisch unehrlich, die Entscheidung bis zur Jahresmitte hinauszuzögern, um kurzfristig Entlastung zu suggerieren, nur um dann rückwirkend einen höheren Hebesatz für 2026 zu beschließen, was zu Nachzahlungen für die Bürger:innen führen würde. Verantwortung bedeutet, gegenüber den Bürger:innen den Ernst der Lage offen zu benennen – gerade weil dieser allen Ratsmitgliedern und insbesondere den Fraktionsvorsitzenden bekannt ist.
Gleichzeitig ist für uns klar: Steuererhöhungen dürfen niemals die einzige Antwort sein. Deshalb erwarten wir von der Verwaltung – und begleiten dies politisch kritisch –, dass alle Ausgaben überprüft und weitere Einsparpotenziale konsequent identifiziert werden. Dass sich die Verwaltung dieser Aufgabe bereits stellt, begrüßen wir ausdrücklich.
Sollte Wegberg künftig gezwungen sein, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen, wäre die Stadt über mehrere Jahre gesetzlich verpflichtet, mindestens den landesweiten Durchschnittshebesatz von 704% anzuwenden. Ein früheres, verantwortungsvolles Handeln kann helfen, diesen Schritt zu vermeiden und kommunale Gestaltungsspielräume zu erhalten.
Uns ist bewusst, dass eine Steuererhöhung gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten viele Menschen spürbar belastet. Deshalb setzen wir GRÜNE uns dafür ein, die Belastung so gering und sozialverträglich wie möglich zu halten. Denn auch 50 Euro mehr im Jahr können für manche Haushalte einen echten Unterschied machen.
Die Verwaltung hat zugesagt, konkrete Beispielrechnungen zu veröffentlichen, um transparent darzustellen, was diese Entscheidung für einzelne Haushalte bedeutet. Sobald diese vorliegen, werden wir gemeinsam mit Bürgermeister Christian Pape und anderen Fraktionen erneut Stellung nehmen und erläutern, warum diese Entscheidung aus unserer Sicht leider notwendig, aber verantwortungsvoll war.