Nachhaltig wirtschaften: Stadtrat beschließt Grüne Vergabesatzung einstimmig

Auf Initiative der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Wegberger Stadtrat am 5. Mai 2026 einstimmig eine neue Vergabesatzung beschlossen. Damit gibt sich die Stadt erstmals ein eigenes Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte – mit klaren Kriterien für Wirtschaftlichkeit, Qualität und Nachhaltigkeit. Die Satzung tritt zum 1. Juni 2026 in Kraft.

Vom Antrag zur Satzung

Den Anstoß gab ein Antrag der Grünen Fraktion vom 17. Dezember 2025. Hintergrund ist das im Juli 2025 vom NRW-Landtag beschlossene Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften: Mit dem zum 1. Januar 2026 in Kraft getretenen § 75a der Gemeindeordnung NRW können Kommunen erstmals eigene Vergaberegeln festlegen – unter Wahrung der Grundsätze von Transparenz, Gleichbehandlung, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.

„Diese neue kommunale Entscheidungsfreiheit wollten wir nicht ungenutzt lassen“, erklärt Alexander Schneider, Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Wegberger Stadtrat. „Es geht uns nicht darum, die Verwaltung zu fesseln – im Gegenteil. Mit klaren Qualitätskriterien schaffen wir Orientierung, Transparenz und ein verbindliches Bekenntnis zu nachhaltigem Wirtschaften.“

Nachhaltigkeit wird Zuschlagskriterium

Die beschlossene Satzung greift den Kerngedanken des Grünen Antrags auf: Künftig zählt bei der Auftragsvergabe ausdrücklich nicht mehr allein der niedrigste Preis. Als Zuschlagskriterien können Qualität, Zweckmäßigkeit, Nachhaltigkeit sowie Lebenszyklus- und Betriebskosten herangezogen werden (§ 10 Abs. 3 der Satzung).

Das ist ökologisch sinnvoll – und ökonomisch klug. Langlebige, energieeffiziente und reparaturfreundliche Produkte senken auf lange Sicht die Betriebskosten der Stadt, vermeiden Folgeinvestitionen und entlasten den doppischen Haushalt. Was auf den ersten Blick teurer wirkt, kann sich über die Nutzungsdauer durchaus auszahlen.

Nächste Schritte: Eigenbetriebe einbeziehen, Wirkung evaluieren

Bei aller Freude über den einstimmigen Beschluss bleibt aus Sicht der Grünen Arbeit zu tun. Die Satzung gilt nach § 1 Abs. 3 zunächst nicht für die Eigenbetriebe und kommunalen Unternehmen der Stadt – obwohl der Grüne Antrag ausdrücklich auch deren Einbindung gefordert hatte. Auch eine systematische jährliche Evaluation der Vergabepraxis, wie sie der Antrag vorsah, ist in der Satzung nicht festgeschrieben.

„Wir werden darauf drängen, dass die Stadt prüft, wie die nachhaltigen Vergabekriterien auch auf die Eigenbetriebe übertragen werden können“, so Schneider. „Und wir werden genau hinschauen, wie die Verwaltung die neuen Spielräume in der Praxis nutzt. Eine regelmäßige Berichterstattung an den Rat halten wir weiterhin für sinnvoll – sie schafft Transparenz und ermöglicht es, nachzusteuern, wo es nötig ist.“

Mit der neuen Vergabesatzung setzt Wegberg dennoch ein klares Signal: Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit sind kein Widerspruch – sie gehören zusammen. Der einstimmige Beschluss zeigt, dass dieser Gedanke im Wegberger Rat über Fraktionsgrenzen hinweg trägt.

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